Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gezwungen werden kann, dienstliche SMS auch in seiner Freizeit zu lesen. Die neue Entscheidung des Gerichtshofs könnte einige Richtlinien bezüglich des Arbeitszeitgesetzes reformieren.
Der Arbeitnehmer einer französischen Firma, Jean-François Pillou, hatte gegen seine Firma geklagt, weil er gefordert wurde, dienstliche Kurznachrichten auch in seiner Freizeit zu lesen. Pillou sagte, dass er daher nicht mehr imstande sei, von seiner Arbeit Abstand zu nehmen.
Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass Arbeitnehmer ein Recht auf Freizeit haben. Daher müssen Arbeitgeber für mehr Auszeiten sorgen, damit die Arbeiter in der Lage sind, sich ausreichend zu erholen.
Der Gerichtshof stellte auch fest, dass Arbeitnehmer nicht gezwungen werden können, auch während des Urlaubs an dienstliche E-Mails und WhatsApp-Nachrichten zu antworten. Auch wenn das einigen Arbeitnehmern nicht gefällt, ist es für die Gesundheit und Wohlergehen der Arbeitnehmer notwendig.
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, dienstliche SMS auch in der Freizeit zu lesen. Die Entscheidung spiegelt die Notwendigkeit von Auszeiten wider, damit Arbeitnehmer sich ausreichend erholen und somit ein Gesundheitsrisiko vermieden wird.
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