Der Bundesrat hat scharfe Kritik an den Plänen der Europäischen Kommission zur Einführung einer Vorabprüfung von Chat-Informationen vor deren Versendung geäußert. Die Kommission verteidigt die Kontrolle als „Ultima Ratio“.
Das Ziel der EU-Kommission ist ein neues Gesetz zur Gefahrenprävention und zur Förderung der digitalen Reife der Nutzer. Um das zu erreichen, sollen die Anbieter von Online-Diensten gezwungen werden, jeden an einen Dienst gesendeten Kommunikationsinhalt mindestens 30 Minuten vor dem Versand einer Nachricht zu überprüfen. Es soll dabei hauptsächlich Verstöße gegen Copyright, Urheberrecht und andere gesetzliche Vorschriften erkannt und aufgedeckt werden.
Der Bundesrat hält solche Pläne aber für besorgniserregend und sieht in der Vorabprüfung eine Folterung der Grundrechte. Aus Sicht des Bundesrats sind dadurch eine Zensur sowie eine Überwachung und Bevormundung der Nutzer möglich. Auch würde eine solche Maßnahme eine starke Reduzierung des Datenschutzes beinhalten.
Die Europäische Kommission stritt ab, dass die Pläne zu einem tatsächlichen Rechtsbruch führen würden, und verteidigte die Vorabprüfung als „Ultima Ratio“. Sie unterstrich die Notwendigkeit, dass Anbieter von Online-Diensten ihrer Verantwortung nachkommen, um die Online-Kommunikation sicherzustellen.
Zusammenfassung
Der Bundesrat kritisierte die Pläne der Europäischen Kommission, eine Vorabprüfung von Chat-Informationen vor deren Versendung einzuführen. Diese soll die Prävention von Gefahren und die Förderung der digitalen Reife der Nutzer unterstützen. Der Bundesrat hielt diese Massnahme für eine Folterung der Grundrechte, eine Zensur und eine Überwachung und Bevormundung der Nutzer sowie eine Reduzierung des Datenschutzes. Die Europäische Kommission verteidigte die Kontrolle als Ultimate Ratio zur Wahrung der Verantwortung der Anbieter von Online-Diensten.
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