Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den digitalen Heilberufsausweis.
Was ist eine elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Heilberufsausweis, mit dem verschiedene Erkrankungen, Arztvorstellungen und Medikamentenverordnungen erfasst werden. Ihre Verwaltung erfolgt über ein Gesundheitsdatenmanagementsystem des Bundesgesundheitsministeriums.
Wer betreibt die ePA?
Die elektronische Patientenakte wird vom Bundesgesundheitsministerium und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) betrieben. Sie steht allen Personen mit einer berechtigten Arzneimittelnummer zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet die ePA?
Die elektronische Patientenakte bietet mehrere Vorteile. Zunächst können verschiedene Arzneimittelverordnungen elektronisch übertragen und abgerufen werden. Darüber hinaus können Ärzte dadurch schneller ein besseres Verständnis für das allgemeine Gesundheitszustandsbild eines Patienten erhalten. Des Weiteren helfen digitale Heilberufsausweise bei der Erfassung, Verwaltung und Kontrolle unwillkürlicher Arzneimittel.
Wie funktioniert die ePA?
Die Funktionsweise der elektronischen Patientenakte ist einfach. Die betroffene Person meldet sich bei einem Kompetenzzentrum des Gesundheitsdatenmanagementsystems an. Dann stellt sie einen Antrag auf einen Heilberufsausweis aus. Nach der Ausstellung des Ausweises kann die Person die notwendigen Informationen über ein Kommunikationsportal übermitteln und abrufen.
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